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Boxenplan

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Entwurf. Alle gelb markierten Stellen sind Platzhalter. AGB sind AGB-rechtlich heikel – bitte vor dem Einsatz anwaltlich prüfen lassen, insbesondere die Klauseln zu Haftung, Verfügbarkeit und Preisanpassung.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Boxenplan zwischen [PLATZHALTER: Firmenname, Anschrift] (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden Boxenplan als Software as a Service über das Internet zur Nutzung bereit und speichert die dabei anfallenden Daten. Eine Übertragung des Programmcodes findet nicht statt.
  2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die Software umfasst je nach Vereinbarung folgende Module:
    • Dienstplan – feste Dienst-Person je Wochentag mit Tages-Checkliste.
    • Urlaub – Anträge, Abteilungskalender und Freigaben.
    • Aufgaben – To-dos mit Fälligkeit und Zuweisung an Personen.
    • Essensbestellung – Artikel und Optionen, Sammelübersicht, Bezahlstatus.
    • Leihwagen – Fahrzeuge, Ausleihen, Schadensdokumentation und Leihvertrag als PDF.
    • Benachrichtigungen – Push-Meldungen auf die Geräte der Beschäftigten.
  3. Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Funktionen können hinzukommen, verändert oder ersetzt werden, solange der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang im Kern erhalten bleibt.
  4. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software durch seine Beschäftigten bestimmungsgemäß zu nutzen. Unterlizenzierung, Weitervermietung und Nutzung für Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.
  5. Nicht geschuldet sind Anpassungen an individuelle Wünsche, Schnittstellen zu Drittsystemen, Schulungen vor Ort und die Beschaffung von Endgeräten, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase

  1. Darstellungen auf der Website sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme des schriftlichen Angebots des Anbieters (Textform genügt) zustande.
  2. Eine unentgeltliche Testphase wird gesondert vereinbart. Sie endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und geht nur in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis über, wenn der Kunde dies ausdrücklich beauftragt.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft [PLATZHALTER: z. B. auf unbestimmte Zeit / 12 Monate fest].
  2. Er ist mit einer Frist von [PLATZHALTER: z. B. drei Monaten zum Laufzeitende / einem Monat zum Monatsende] kündbar. Ohne Kündigung verlängert er sich um [PLATZHALTER: z. B. jeweils 12 Monate].
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Vergütung von zwei aufeinanderfolgenden Monaten in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen § 7 verstößt.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
  5. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten auf Anforderung innerhalb von [PLATZHALTER: z. B. 30 Tagen] in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit und löscht sie anschließend gemäß dem AVV.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sie verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Vergütung wird [PLATZHALTER: z. B. monatlich / jährlich im Voraus] abgerechnet und ist innerhalb von [PLATZHALTER: z. B. 14 Tagen] nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Einmalige Einrichtungsleistungen werden nach Abnahme berechnet.
  3. Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von [PLATZHALTER: z. B. drei Monaten] zum Beginn eines neuen Verlängerungszeitraums anpassen. Erhöht sich der Preis um mehr als [PLATZHALTER: z. B. 5 %], kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
  4. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung den Zugang sperren. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben vorbehalten.
  5. Aufrechnen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Support

  1. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von [PLATZHALTER: z. B. 98 %] im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt (Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums bzw. Anschlusses).
  2. Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere Internetausfälle, Störungen bei Vorleistern wie Cloudflare oder beim Hosting-Anbieter, Stromausfälle) sowie Ausfälle, die der Kunde zu vertreten hat.
  3. Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit [PLATZHALTER: z. B. 48 Stunden] vorher an und legt sie möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
  4. Support leistet der Anbieter per E-Mail an [PLATZHALTER: Support-Adresse] zu den üblichen Geschäftszeiten [PLATZHALTER: z. B. Mo–Fr 9–17 Uhr]. Reaktionszeiten und weitergehende Servicezusagen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  5. Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig gemäß Anlage 1 des AVV.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson und hält seine Stammdaten aktuell.
  2. Zugangsdaten: Zugangscodes sind persönlich und vertraulich zu behandeln. Der Kunde stellt sicher, dass Codes ausscheidender Beschäftigter unverzüglich gesperrt werden. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich.
  3. Rechtmäßiger Einsatz: Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Inhalte und Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der Beschäftigtendaten berechtigt ist und seine Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO gegenüber seinen Beschäftigten erfüllt.
  4. Mitbestimmung: Der Kunde prüft vor der Einführung eigenverantwortlich, ob Beteiligungsrechte eines Betriebs- oder Personalrats bestehen – insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 6 BetrVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der Personalvertretungsgesetze – und holt erforderliche Zustimmungen oder Betriebsvereinbarungen ein. Der Anbieter stellt hierfür auf Wunsch eine Funktionsbeschreibung bereit, schuldet aber keine Rechtsberatung.
  5. Der Kunde nutzt die Software nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle, soweit dies nicht ausdrücklich mit der Arbeitnehmervertretung vereinbart und rechtlich zulässig ist.
  6. Der Kunde meldet Störungen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung und wirkt bei der Eingrenzung in zumutbarem Umfang mit.
  7. Für den Zugang sorgt der Kunde selbst (Internetzugang, geeignete Endgeräte, aktueller Browser).

§ 8 Rechte an der Software

Alle Rechte an der Software, an Dokumentationen und an Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält ausschließlich die in § 2 Abs. 4 beschriebenen Nutzungsrechte. An den vom Kunden eingestellten Daten erwirbt der Anbieter keine Rechte; er verarbeitet sie nur zur Vertragserfüllung und nach Weisung.

§ 9 Mängel

  1. Der Anbieter erhält und beseitigt Mängel der Software in angemessener Frist. Es gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), soweit nicht abweichend geregelt.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  3. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit begründen keine Mängelrechte.

§ 10 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf [PLATZHALTER: z. B. die im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Nettovergütung].
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  6. Ansprüche des Kunden verjähren in [PLATZHALTER: z. B. 12 Monaten] ab Kenntnis; die gesetzliche Verjährung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und in den Fällen des Absatzes 1 bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz

  1. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und geht diesen AGB in Datenschutzfragen vor.
  2. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die in der App verarbeiteten Beschäftigtendaten ist der Kunde.
  3. Beide Parteien halten die jeweils für sie geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften ein.

§ 12 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich, nutzen sie nur für Vertragszwecke und geben sie nur an Personen weiter, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und entsprechend verpflichtet sind. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

§ 13 Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen. Eine erteilte Zustimmung kann der Kunde jederzeit für die Zukunft widerrufen.

§ 14 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist (z. B. Gesetzesänderung, Rechtsprechung, geänderter Leistungsumfang). Er kündigt die Änderung mindestens [PLATZHALTER: z. B. sechs Wochen] vorher in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von [PLATZHALTER: z. B. vier Wochen], gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [PLATZHALTER: Ort des Anbietersitzes], sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  3. Erfüllungsort ist [PLATZHALTER: Ort].
  4. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters übertragen.
  5. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für diese Klausel.
  6. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: [PLATZHALTER: Datum]